Im Lexikon finden Sie Erläuterungen zu wesentlichen Begriffen aus dem Bereich Arbeitssicherheit - kurz und auf den Punkt gebracht.
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- Name des Begriffes: Abfälle
- Beschreibungen des Begriffes:
Abfälle
Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung (§ 3 Abs. 1 KrW/AbfG). Besondere Anforderungen ergeben sich bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Zu ihnen zählen z. B. gesundheitsgefährdende, umweltgefährdende, explosionsfähige oder brennbare Stoffe sowie Stoffe, die Krankheitserreger übertragen können.
- Typ des Begriffes: definition