Name des Begriffes: Arbeitskleidung
Beschreibungen des Begriffes:

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung im engeren Sinne sind alle Kleidungsstücke, die von den Beschäftigten zur Schonung der eigenen Kleidung im Rahmen der durchzuführenden Arbeit getragen werden. Mangels gesetzlicher Regelung sind nicht bestimmte Kleidungsstücke als Arbeitskleidung vorgeschrieben. Vielmehr entscheidet jeder einzelne Arbeitnehmer selbst, bestimmte Kleidungsstücke bei der Arbeit zu tragen.

Die Kosten für die Anschaffung und Reinigung der Arbeitskleidung im engeren Sinne trägt der Arbeitnehmer, es sei denn, der Arbeitgeber hat sich zur Übernahme der Kosten aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem einschlägigen Tarifvertrag verpflichtet.

Zur Arbeitskleidung im weiteren Sinne gehören neben der Arbeitskleidung im engeren Sinne noch die Berufskleidung, die Dienstkleidung und die Schutzkleidung.

  • Berufskleidung ist Kleidung, die für bestimmte Berufe üblich ist oder aufgrund der Art der Arbeit zweckmäßig ist (z.B. Anzug bei einem Bankangestellten). Soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht, hat der Mitarbeiter die Kosten für die Anschaffung und Reinigung der Berufskleidung zu tragen.
  • Dienstkleidung ist Kleidung, die aufgrund eines dienstlichen Interesses zur besonderen Kennzeichnung während der Arbeit getragen werden muss (z.B. Uniformen). Die Pflicht zum Tragen einer Dienstkleidung ist in zahlreichen Tarifverträgen geregelt und kann sich auch aus Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen ergeben. Sofern eine derartige rechtliche Bestimmung existiert, ist dort in der Regel auch die Kostenfrage geklärt. Ist die Kostentragung nicht geregelt und gibt es keine arbeitsvertragliche Regelung, so ist die Kostentragung im Einzelfall nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht zu entscheiden. Dabei sind einerseits das Verhältnis zwischen Höhe der Kosten und Entgelt des Arbeitsnehmers und andererseits die Möglichkeit der privaten Benutzung der Dienstkleidung maßgeblich.
  • Schutzkleidung ist Kleidung, die zum Schutz vor Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfällen oder aus Hygienegründen getragen werden muss (z.B. Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen). Das Tragen von Schutzkleidung ist für eine Reihe von Tätigkeiten aufgrund zahlreicher Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss die Schutzkleidung stellen und auf seine Kosten für ihre Reinigung und Wartung sorgen.

Nicht zur Arbeitskleidung gehören hingegen persönliche Schutzausrüstungen.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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