Name des Begriffes: Arbeitssicherheit
Beschreibungen des Begriffes:

Arbeitssicherheit

Der Begriff der Arbeitssicherheit gehört in den Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts, vor allem in den Bereich Betriebs- oder Gefahrenschutz. Der Arbeitnehmer soll an seinem Arbeitsplatz vor Gefahren für seine Gesundheit geschützt werden.

Rechtliche Grundlagen zur Arbeitssicherheit sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung". Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind – für Aussenstehende häufig verwirrend – nur die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin) geregelt. Hier wie auch in anderen Fällen (z.B. Betriebssicherheits-Verordnung) empfiehlt es sich, gelegentlich auch den Langtitel und nicht nur den Kurztitel der Rechtsvorschrift zu beachten.

Überwacht wird die Arbeitssicherheit vor allem von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern, von den Ämtern für Arbeitsschutz und von den Berufsgenossenschaften.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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