Name des Begriffes: Ausnahmeregelungen in der Privatwirtschaft
Beschreibungen des Begriffes:

Ausnahmeregelungen in der Privatwirtschaft

Gesetze und Verordnungen enthalten üblicherweise Bestimmungen, die auf eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte angewendet werden müssen. Dabei kann es im Einzelfall zu Schwierigkeiten bei der Anwendung der Vorschriften kommen oder auch zu unzumutbaren Härten für den Betrieb. Die meisten Verordnungen sehen deshalb bereits konkrete Ausnahmen für alle Betroffenen und meist noch zusätzliche Ausnahmemöglichkeiten für die Behörden vor.

Der Umfang der Ausnahmen ist sehr unterschiedlich. Ob und wie eine Ausnahme möglich ist, ist in den einzelnen Verordnungen im Detail geregelt. Dabei ist auf den genauen Wortlaut zu achten: „Kann erteilen“ gibt der Behörde einen größeren Spielraum als „Ist zu erteilen“.

Von den Ausnahmen sind die Übergangsregelungen zu unterscheiden, die bei Änderungen  oder Neuerlass von Vorschriften zumeist zeitlich befristete Ausnahmen und Sonderregelungen enthalten.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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