Name des Begriffes: CE-Konformitätskennzeichen
Beschreibungen des Begriffes:

CE-Konformitätskennzeichen

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, »dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind«“

Die CE-Kennzeichnung gilt nur für Produkte, die nach dem 7. Mai 1985, dem Datum der Entschließung des Rates über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung, ABl. Nr. C 136/1, in den Verkehr gebracht wurden.

Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien gefordert ist, und zwat in allen Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR umfasst die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz.

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung wird bestätigt, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die Einbindung einer sogenannten »Benannten Stelle« in die Fertigungskontrolle hin. Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel (Qualitätszeichen), sondern dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen und ist damit eher ein Verwaltungszeichen für die Freiverkehrsfähigkeit eines Industrieerzeugnisses.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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