Name des Begriffes: Erste Hilfe - Allgemeines
Beschreibungen des Begriffes:

Erste Hilfe - Allgemeines

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass alle technischen, organisatorischen und menschlichen Sicherungen versagen und ein Unfall eintritt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorge ist die Organisation der Ersten Hilfe. Die Erste Hilfe umfasst alle Maßnahmen, die zur Erstversorgung eines Unfallverletzten oder eines Erkrankten gehören, insbesondere:

  • Hinzuziehung des Arztes
  • Transport zum Arzt oder Krankenhaus
  • Bereitstellung des notwendigen Verbandszeuges, Rettungsgerätes sowie der erforderlichen Einrichtungen und Sanitätsräume
  • Bestellung, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ersthelfern.

 

Typ des Begriffes: definition
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