Name des Begriffes: Ex-Zonen in Unternehmen, die gerne übersehen werden
Beschreibungen des Begriffes:

Ex-Zonen in Unternehmen, die gerne übersehen werden

1. Gefahrstoffschränke

a) Es werden in bester Absicht Gefahrstoffe (VbF-Stoffe) in Metallspinde eingelagert, so dass die Zugriffsrechte dadurch nur den berechtigten Personen per Schlüssel zustehen, aber zu den eigentlichen Schutzfunktionen eines professionellen Gefahrstoffschrankes (Feuerwiderstand) kommt man dann doch nicht hin. Ohne Erdung und Zwangslüftung, deren Funktion jährlich geprüft werden muss, stellt der Gefahrstoffschrank eine Gefahrenstelle (TRBF 20 Anh. 1) dar, bei der man davon ausgehen muss, dass in ihm die Ex-Zone 1 herrscht und in einem Umkreis von 2,5 m (Zone 2) kein brennbares Material gelagert werden darf. Dass ein Metallspind keinen offiziellen Gefahrstoffschrank darstellt, wird beim ASA-Rundgang oft nicht beachtet.

b) Weiterhin wird dieses auch bei der offiziellen Durchforstung nach Ex-Schutz-Räumen und -Anlagen im Rahmen der Umsetzung der BetrSichV dann konsequenterweise nicht angeführt, so dass diese inoffiziellen Gefahrstoffschränke aus dem Suchraster herausfallen!

2. Batterieladestationen

a) Eine weitere Quelle von Missverständnissen und Fehleinschätzungen sind die Batterieladestationen. Einmal wird gerne bei Änderungen in der Produktion schnell die Batterieladestation verschoben/umgezogen. Da dabei auch schnell die Kennzeichnung und die notwendigen Betriebsanweisungen vergessen werden, ist es nicht verwunderlich, dass im Rahmen der Ermittlung der Ex-Gefahren des Unternehmens diese Aspekte ebenfalls aus dem Raster fallen.

b) Dies wird dann fast zur Gewissheit, wenn es sich nicht um unternehmenseigene Anlagen handelt, sondern um die eines Subunternehmens, das seine Serviceleistungen auf dem Gelände des zu betrachtenden Unternehmens ausführt. Den Subunternehmen werden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, und sie können dort ihre eigenen Maschinen und Werkzeuge ablegen, warten und auch deren eigene batteriebetriebene Maschinen aufladen. Diese Stellen sind meist noch schlechter kontrolliert, da man zumeist der Meinung ist, dass ein auftretendes negatives Ereignis nur die Materialien usw. des Subunternehmens betrifft. Elektrisch betriebene Werkzeuge (Ladestationen), die an Orten aufgestellt sind, die keine ausreichende Ab-/Umluft besitzen und mit alten Batterien betrieben werden, besitzen nun mal eine höhere Wahrscheinlichkeit, Knallgas zu emittieren.

Typ des Begriffes: definition
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