Name des Begriffes: Schichtarbeit
Beschreibungen des Begriffes:

Schichtarbeit

Schichtarbeit liegt vor, wenn zwei oder mehr Arbeitnehmer ein und dieselbe Arbeitsaufgabe erledigen, indem sie sich regelmäßig und nach einem feststehenden Schichtplan ablösen.

Gründe für Schichtarbeit können sein:

  • höhere Auslastung der vorhandenen Betriebsmittel,
  • Aufrechterhaltung laufender Arbeits- und Produktionsabläufe oder
  • eine bessere öffentliche Versorgung.

Schichtarbeit ist vor allem im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Rettungsdienste, etc.), im Ordnungsbereich (Polizei, Sicherheitsdienste, etc.) und im Verkehrsbereich (Öffentlicher Nahverkehr, Post, etc.), mittlerweile auch in vielen Produktionsbetrieben verbreitet.

Es gibt zahlreiche Arten und Varianten von Schichtarbeit:

  • Einschichtarbeit = Arbeiten in einer Schicht
  • Mehrschichtarbeit = Arbeiten in mehreren Schichten, z.B. Früh-, Spät- und Nachtschicht
  • Wechselschichtarbeit = Arbeiten in regelmäßig wechselnden Schichten
  • Nachtschicht = Schicht in der Nachtzeit (23:00 bis 06:00 Uhr)
  • Sonderschicht = Schichten, die über die regelmäßigen, betrieblich vereinbarten Schichten hinausgehen
  • Vollkonti-Schicht = an allen Tagen in der Woche wird gearbeitet
  • Teilkonti-Schicht = nur an bestimmten Wochentagen wird gearbeitet, z.B. von montags bis freitags

Regelmäßige Schichtarbeit vor allem Wechsel- und Nachtschicht beinhaltet arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Typische gesundheitliche Beeinträchtigungen bei regelmäßiger Schichtarbeit sind:

  • Schwächung des Immunsystems
  • Schlafstörungen
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Depressionen
  • Mangelnde Konzentrationsfähigkeit
  • Psychische Reizbarkeit

Darüber hinaus kann regelmäßige Schichtarbeit die Leistungsfähigkeit verringern und zur familiären und sozialen Isolation führen, was wieder die gesundheitlichen Beeinträchtigungen verstärken kann.

Aufgrund der negativen Auswirkungen von Schichtarbeit sind bei der Festlegung der Arbeitszeit der Schichtarbeitnehmer die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu beachten (§ 6 Abs. 1 ArbZG). Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht ist beim Arbeiten in Schichtdiensten folgendes zu empfehlen:

  1. Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden
  2. Die Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein.
  3. Nach einer Nachtphase sollte eine lange Ruhephase folgen.
  4. Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende.
  5. Schichtarbeiter sollten mehr freie Tage haben als Tagarbeiter.
  6. Die Schichtlänge sollte von den Arbeitsbelastungen abhängig sein.
  7. Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen.
  8. Die Nachtschicht sollte möglichst früh enden.
  9. Schichtpläne sollten vorhersehbar und überschaubar sein.
  10. Bei der Gestaltung der Schichtpläne sollten die Mitarbeiter miteinbezogen werden.

Da mit Schichtarbeit besondere Belastungen verbunden sind, werden in der Regel Schichtzulagen gezahlt. Diese sind meist tariflich geregelt. Sie können aber auch in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt werden.

Eine andere Frage ist, inwieweit ein Arbeitnehmer überhaupt zur Schichtarbeit verpflichtet ist. Zunächst ist festzuhalten, dass Schichtarbeit die Lage der Arbeitszeit betrifft. Ist diese im Arbeitsvertrag genau festgelegt (beispielsweise Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr), kann der Arbeitgeber sie nicht einseitig ändern. Vielmehr muss er mit Einverständnis des Mitarbeiters den Arbeitsvertrag ändern oder eine Änderungskündigung aussprechen. Enthält der Arbeitsvertrag keine Vorgaben zur Lage der Arbeitzeit, kann der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts Schichtarbeit grundsätzlich anordnen. Dabei müssen jedoch die Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden.

Der Betriebsrat hat bei der Schichtarbeit ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat mitzubestimmen hinsichtlich des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Bezogen auf die Schichtarbeit erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auf

  • die Einführung,
  • die Ausgestaltung,
  • die Änderung,
  • die Abschaffung von Schichtarbeit,
  • die Festlegung und Ausgestaltung der einzelnen Schichtpläne und
  • die Schichtzulage.
Typ des Begriffes: definition
Zurück