Name des Begriffes: Unternehmermodell
Beschreibungen des Begriffes:

Unternehmermodell

Grundsätzlich hat ein Unternehmer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Betreuung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu bestellen (sog. Regelbetreuung). Für Kleinbetriebe existiert im Hinblick auf die Betreuung des betrieblichen Arbeitsschutzes ein alternatives Betreuungsmodell (sog. Betreuung nach dem Unternehmermodell).

Dieses Unternehmermodell wurde von den Berufsgenossenschaften entwickelt und ist in § 2 BGV A 6 geregelt. Danach haben Unternehmen mit durchschnittlich weniger als 21 Beschäftigten die Wahl zwischen der Regelbetreuung durch Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Unternehmermodell.

Beim Unternehmermodell verpflichtet sich der Unternehmer, an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen sowie eine qualifizierte, bedarfsgerechte überbetriebliche Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes in Anspruch zu nehmen. Die Beratung kann durch eine freiberuflich tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit, durch einen überbetrieblichen Dienst von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder durch Anschluss nach der Satzung an den überbetrieblichen technischen Beratungsdienst der Berufsgenossenschaft erfolgen. Der Unternehmer muss der Berufsgenossenschaft seine Wahl binnen sechs Monaten nach Eintritt der Verpflichtung, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, mitteilen. Unterbleibt die Mitteilung, dann gilt die Betreuung nach dem Unternehmermodell als gewählt.

Bei der Pflicht zur Teilnahme an Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen und zur Inanspruchnahme von Beratung handelt es sich um eine höchstpersönliche Verpflichtung des Unternehmers. Verkörpern mehrere natürliche Personen "den Unternehmer", dann trifft die Verpflichtung denjenigen, der die technische Leitung innehat. Entsprechendes gilt, wenn sich der Unternehmer im Wesentlichen auf die kaufmännische Leitung beschränkt und einen Mitarbeiter mit der technischen Leitung betraut.

Typ des Begriffes: definition
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