Anforderungen an Arbeitsstätte
Braucht jeder Arbeitsraum eine Kleiderablage und welche Vorgaben gelten für Arbeitsmittel? Testen Sie Ihr Wissen in unserem Arbeitsstätten-Quiz!
Braucht jeder Arbeitsraum eine Kleiderablage und welche Vorgaben gelten für Arbeitsmittel? Testen Sie Ihr Wissen in unserem Arbeitsstätten-Quiz!
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Sie regeln, worauf Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte und bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln zu achten haben. Braucht jeder Arbeitsraum ein Fenster, wer sorgt für die Hygiene von Arbeitsstätten und dürfen Mitarbeiter private Gegenstände im Betrieb nutzen? Wie gut kennen Sie sich aus?
Sie erhalten verschiedene Fragen mit je zwei Antwortmöglichkeiten, doch nur eine ist richtig. Sind Sie mit Ihrer Antwort nicht zufrieden können Sie das Quiz neu starten. Am Ende des Spiels erhalten Sie Ihr Ergebnis.
1.
die Beschäftigten einer Gefährdung beim Einrichten und beim Betreiber der Arbeitsstätte ausgesetzt sind.
2.
die Arbeitsstätte attraktiv gestaltet ist.
Richtig: Sollte sich bei der Beurteilung der Arbeitsstätte Gefahrenpotenzial ergeben, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, die sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigt.
Leider falsch!
1.
Bildschirmgeräte
2.
Taschenrechner, Telefon und Schreibutensilien
Richtig: Die Definition eines Bildschirmarbeitsplatzes laut ArbStättV lautet »Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind.«
Leider falsch!
1.
Die Beschäftigten, sie müssen nach der Nutzung der Arbeitsstätte aufräumen und diese reinigen.
2.
Der Arbeitgeber, er muss dafür sorgen, dass die Arbeitsstätte den hygienischen Vorgaben entsprechend gereinigt wird.
Leider falsch!
Richtig: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind sofort zu beseitigen.
1.
eine Kleiderablage.
2.
eine Fußstütze.
Richtig: Sofern keine Umkleideräume zur Verfügung stehen, muss ein Arbeitsraum eine Kleiderablage bereitstellen.
Leider falsch!
1.
Richtig
2.
Falsch
Leider falsch!
Korrekt: Die Arbeitsstättenverordnung besagt zwar, dass Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte über ausreichend Tageslicht verfügen und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel Arbeitsräumen, die aus betriebstechnischen Gründen Tageslicht oder eine Sichtverbindung nach außen nicht zulassen. Für Verkaufsräume sowie Schank-und Speiseräume in Gaststätten einschließlich der zugehörigen anderen Arbeitsräume, bei denen die Räume vollständig unter Erdgleiche oder innerhalb von Kaufhäusern und Einkaufszentren liegen gilt das Gleiche.
1.
Ja
2.
Nein
Leider falsch!
Richtig, wie bei allen offiziellen Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber auch hier den sicheren Betrieb überprüfen. Laut der BetrSichV hat der » Arbeitgeber […] dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat.«
1.
Wenn die Arbeitsmittel über eine entsprechende CE-Kennzeichnung verfügen, sofort.
2.
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsmittel auf Gefährdungen hin geprüft hat und diese ausschließen kann.
Leider falsch!
Richtig: Arbeitsmittel dürfen erst dann verwendet werden, »nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.« (BetrSichV).
Sie haben von 7 Fragen ( Prozent) korrekt beantwortet.
Das können Sie besser! Probieren Sie es nochmal und studieren Sie vorher die Verordnungen!
Sie kennen die Wichtigsten Anforderungen an Arbeitsstätte. Spielen Sie noch eine Runde und vertiefen Sie Ihre Wissen.
Sie sind Arbeitsstätten-Experte! Bewerben Sie sich bitte umgehend als Betriebsrat!
Glückwunsch! Entweder Sie haben am Gesetzesentwurf mitgearbeitet und Sie sind ein Natur-Talent in Sachen Arbeitsstätten.
Bitte beantworte zuerst alle Fragen!
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