Im Ernstfall muss es nicht nur schnell gehen, sondern es kommt auch auf gute Vorbereitung und das Zusammenspiel aller an. Welche Rolle nehmen Brandschutzbeauftragte und -helfer dabei ein?
Ob Angestellte, Führungskräfte oder Fachleute: Im Brandfall müssen alle gut vorbereitet sein und zusammenwirken. Denn Brandschutz ist Gemeinschaftsaufgabe. Darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Brandschutzstages am 9. Oktober 2022. Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, den Brandschutz zu organisieren. Dazu zählt ebenso, mögliche Risiken und Schutzmaßnahmen in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Außerdem müssen Betriebe ihre Beschäftigten über vorhandene Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen informieren – vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Ob darüber hinaus Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der Art der jeweiligen Betriebsstätte ab. In Bürogebäuden bestehen beispielsweise andere Brandrisiken als in Einkaufszentren oder Industriehallen. Bei der Organisation des Brandschutzes ist dies zu berücksichtigen.
Darüber beraten Brandschutzbeauftragte. Im Betrieb sollten sie eine vergleichbare Stellung inne haben wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vom Unternehmen werden sie schriftlich bestellt. Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner, beraten unter anderem Führungskräfte bei allen Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz – sei es hinsichtlich Prävention oder Notfallmanagement. Unterstützung erhalten Brandschutzbeauftragte durch Brandschutzhelfer. Das sind Beschäftigte, die mit Hilfe einer Ausbildung und praktischer Übungen den sicheren Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen erlernt haben. In der Ausbildung werden unter anderem folgende Inhalte vermittelt: Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, Gefahren durch Brände und Verhalten im Brandfall.
Wie viele Brandschutzhelfer es in einem Betrieb geben muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung – wie zum Beispiel in Büros – gilt ein Anteil von fünf Prozent der Angestellten in der Regel als ausreichend. Es kann aber auch eine deutlich höhere Ausbildungsquote nötig sein. Das hängt von der Unternehmensart, der Brandgefährdung und der anwesenden Personen ab. Auch Schichtbetrieb und Abwesenheiten einzelner Beschäftigter sind zu berücksichtigen.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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