Bei einem Herzstillstand kommt es auf schnelle und richtige Hilfe an. Defibrillatoren erhöhen die Wiederbelebungschancen. Doch wie ist beim Einsatz von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) vorzugehen?
Antworten auf diese Fragen liefert die neue Ausgabe von »Arbeit & Gesundheit« der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Darin enthalten ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Wiederbelebung mit einem AED. Hintergrund ist, dass ein plötzlicher Herzstillstand meist tödlich endet. Bei schneller Hilfe und dem Einsatz von Defibrillatoren steigen die Chancen für eine erfolgreiche Wiederbelebung. Wie aber vorgehen, wenn der Ernstfall eintritt?
Zuerst sind die Vitalzeichen der Person zu prüfen. Dazu empfiehlt die DGUV, den Betroffenen laut anzusprechen, an ihm zu rütteln und seine Atmung zu überprüfen. Wenn eine Person bewusstlos ist, sie schwach, unregelmäßig oder gar nicht atmet, ist umgehend ein Notruf unter 112 abzusetzen und ein AED zu holen. Währenddessen ist mit der Wiederbelebung zu beginnen. Bis ein AED zur Hand ist, müssen Herzdruckmassage und Beatmung abwechselnd durchgeführt werden. Ein AED leitet Anwender durch die Rettungsaktion. Nach Messung des Herzschlags, signalisieren AED, ob ein Schock erforderlich ist. Automatische Geräte setzen die Impulse eigenständig. Halbautomatische geben dem Anwender einen Hinweis, wann diese auszulösen sind. Wichtig bei alledem: Während des Schocks darf die betroffene Person nicht berührt werden.
Für Betriebe sind AED zwar nicht vorgeschrieben, aber eine freiwillige Anschaffung kann im Ernstfall Leben retten. Dies gilt gerade bei Unternehmen mit viel Publikumsverkehr oder bei einer besonderen Gefährdungslage wie etwa durch Strom oder langen Anfahrtswegen des Rettungsdienstes. Erfolgt die Reanimation bei Herzstillstand innerhalb von drei Minuten, liegen die Überlebenschancen der Betroffenen bei 75 Prozent.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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