Beim 12. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis steht das Thema »Erfolgreich gegen Asbest« im Fokus. Unternehmen und Betriebe mit innovativen Konzepten und praktischen Lösungen können sich bis zum 15. April 2018 für die Teilnahme bewerben. Dem Sieger winkt ein Preisgeld.
Asbest ist krebserregend
Das im Jahr 1993 verbotene »Wundermineral Asbest« stellt nach wie vor eine große Gesundheitsgefahr dar, insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten an und in Gebäuden. Bis zum Verbotsjahr wurde Asbest wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften in sehr großen Mengen verbaut. Vor allem bei Bodenbelägen und Dachplatten begegnen uns heute noch viele langlebige asbesthaltige Produkte.
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Die Gefahr bei Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Gebäuden liegt darin, dass Beschäftigte die feinen, bei den Arbeiten freigesetzten Mineralienfasern einatmen können. Daher sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) im Rahmen des Gefahrstoffschutzpreises nach innovativen Konzepten und praktischen Lösungen zum Schutz vor Asbest. Insbesondere sind das:
- Lösungen aus der Praxis, die Beschäftigte beim Bauen im Bestand vor Asbest schützen,
- neue Möglichkeiten für emissionsarmes Arbeiten bei Asbestbelastung,
- neue Schulungskonzepte und -maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiter,
- Maßnahmen und Projekte, die die Beschäftigten umfassend über Asbestgefahren informieren und aufklären.
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen. Sie können noch bis zum 15. April 2018 ihren Beitrag bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einsenden. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Experten-Jury.
Weiterführende Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen sind auf der Internetseite www.gefahrstoffschutzpreis.de erhältlich.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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