Regelungen zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz nehmen an Komplexität zu. Einen Überblick über wesentliche Informationen und Vorschriften für den praktischen Arbeitsschutz liefert die Gefahrstoffliste 2021.
Die Publikation des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fasst wichtige Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammen. Damit aktualisieren die Herausgeber die Gefahrstoffliste aus dem Vorjahr. Die neue Liste beinhaltet unter anderem die aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 sowie die Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen aus der TRGS 910 für krebserzeugende Stoffe bis einschließlich Anfang Juli 2021. Hinzugekommen sind die neuen biologischen Grenzwerte nach TRGS 903 und Hinweise auf neue EU-Verordnungen.
Enthalten sind ebenso die vorgeschriebenen Einstufungen – Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut – von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2021/849) sowie die in der TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe« aufgeführten Stoffe. Außerdem bezieht die Gefahrstoffliste 2021 Quellen ein zu Grundsätzen arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Messverfahren und relevanten Regelungen. Zu Letzterem zählen unter anderem Technische Regeln für Gefahrstoffe, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie EU-Richtlinien.
Der »IFA Report 1/2021: Gefahrstoffliste 2021 - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz« steht auf den Seiten der DGUV zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.
Quelle/Text: DGUV, IFA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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