Am Arbeitsplatz können Beschäftigte chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen ausgesetzt sein. Ab welchen Werten eine Gesundheitsgefährdung besteht, darüber gibt die »Grenzwertliste 2020« Aufschluss.
Die »Grenzwertliste 2020 – Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz« des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fasst die wesentlichen Grenzwerte zu chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen zusammen. Dabei geht es um Grenzwerte, die für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten relevant sind. So lassen sich Belastungen im Sinne der EU-Richtlinie 89/391/EWG und des Arbeitsschutzgesetzes bewerten. Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe bietet die Publikation eine Hilfestellung, Informationen rund um Arbeitsplatzgrenzwerte gesammelt zur Verfügung zu haben.
Bestandteil sind Grenzwerte aus staatlichen Vorschriften und Regelwerken. Die chemischen Einwirkungen teilen sich auf in den Abschnitt »Gefahrstoffgrenzwerte«, welcher Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und Biologischen Grenzwerte (BGW) enthält, sowie in den Abschnitt »Gefahrstoffe in Innenräumen«, bei dem es um Grenzwerte und Empfehlungen zur Innenraumluft geht. Bei biologischen Einwirkungen geht die Publikation insbesondere auf die Grundzüge einer Arbeitsplatzbeurteilung ein. Zu physikalischen Einwirkungen zählen die Bereiche Lärm, Vibrationen, thermische Belastungen, Strahlung oder Elektrizität.
Die »Grenzwertliste 2020« gibt es zum Herunterladen auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)