Ab sofort ist der Kreis elektronischer Geräte, die nur eine vorgegebene Menge an gesundheits- und umweltschädlichen Substanzen enthalten dürfen, erweitert. Das bestimmt eine im Juli in Kraft getretene EU-Richtlinie. Die Entsorgung der Geräte soll damit sicherer werden.
In vielen Elektro- und Elektronikgeräten stecken Gefahrstoffe drin, etwa in bleihaltige Verlötungen von Bauteilen oder Flammen hemmenden Stromkabeln. Und diese schädlichen Inhaltsstoffe gefährden die Umwelt. Daher sollen sie auf lange Sicht verbannt werden.
Drei gefährliche Ingredienzien stehen bereits auf der roten Liste: Sie sind nur noch in beschränktem Maße zu verwenden. Dazu zählen Cadmium, Blei und Quecksilber - höchst schädigende Substanzen. Weitere vier Stoffe sollen folgen.
Es geht dabei um drei Weichmacher sowie ein Flammschutzmittel. Aktuell überprüft das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine mögliche Beschränkung, heißt es in einer Pressemeldung zum In-Kraft-Treten der neuen EU-Richtlinie zu Stoffbeschränkungen in Elektro- und Elektronikgeräten, kurz RoHS-Richtlinie.
RoHS steht dabei für »Restriction of (the use of certain) hazardous substances«, auf Deutsch »die Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Substanzen«. Die neu gefasste Richtlinie gilt ab dem 21. Juli 2011. Das Schriftstück enthält Verfahren und entsprechende Kriterien für die Eingrenzung.
Außerdem ist in der neu gefassten Richtlinie auch vorgesehen, Kontroll- und Überwachungsinstrumente sowie medizinische Geräte der Eingrenzung zu unterziehen. Ab 2019 sollen dann sämtliche Elektrogeräte erfasst sein.
Text: Redaktion arbeitssicherheit.de
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