Lärm ist schädlich: Er beeinträchtigt langfristig nicht nur das Hörvermögen, sondern stresst auch ungemein. Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten davor zu schützen. Ein neues Faktenblatt hilft bei der Auswahl lärmarmer Maschinen.
Verpflichten sich Betriebe zur Anschaffung ausschließlich lärmarmer Geräte, sprechen Experten vom sogenannten »Buy-Quiet«-Ansatz. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eigens dazu den Leitfaden einer Arbeitsgruppe des europäischen Ausschusses ADCO Machinery Directive überarbeitet und ins Deutsche übersetzt: »Buy Quiet - Empfehlungen für den Einkauf leiserer Maschinen«.
Beim Kauf neuer Maschinen sollte sich dem Faktenblatt zufolge der Blick aller betrieblichen Einkäufer vor allem auf eines richten: die Herstellerangaben zu den Geräuschemissionen der Geräte. Denn geräuscharme Maschinen schonen nicht nur die Ohren und damit die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch die Kosten des Unternehmens. Weil sich Lärmreduzierung positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirkt, gibt es in der Folge weniger Kranktage bei steigender Produktivität.
Das Faktenblatt erläutert im Einzelnen, welchen positiven Effekt geräuscharme Maschinen auf die Beschäftigten und die Produktion haben, schildert die Vorteile des »Buy-Quiet«-Ansatzes aus Unternehmersicht und liefert Hinweise für den Einkauf leiser Geräte. Außerdem gibt es Tipps, wie »Buy Quiet« Teil der Lärmschutzstrategie werden kann.
Die BAuA bietet das Faktenblatt »Buy Quiet - Empfehlungen für den Einkauf leiserer Maschinen« zum kostenlosen Herunterladen auf ihrer Internetseite an.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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