Staatliche Arbeitsschutzbehörden haben in Nordrhein-Westfalen die chemischen Produkte von über 500 Unternehmen unter die Lupe genommen. Dabei fanden sie zahlreiche Produkte, die eigentlich nicht mehr in den Verkaufsregalen stehen dürften.
Zahlreiche Produkte wurden aus dem Verkauf genommen
Mehr als 14.000 chemische Produkte fanden die staatlichen Arbeitsschutzkontrolleure, die gegen die Kennzeichnungspflicht von Chemikalien, der sogenannten CLP-Verordnung, verstoßen. Darunter Lacke, Farben, Putz-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lufterfrischer, Bremsflüssigkeiten sowie Spachtelmasse. Die Behörden checkten Fachmärkte für Autozubehör, Tankstellen, Schnäppchenmärkte, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Kaufhäuser, Apotheken, Baumärkte und Großhändler. Die Produkte wurden aus dem Verkauf genommen. »Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche möglichen gesundheitlichen Risiken mit dem Kauf eines Mittels verbunden sind«, stellt der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, klar.
CLP-Verordnung verbessert den Verbraucherschutz
Die CLP-Verordnung dient dazu europaweit den Kauf von chemischen Produkten sicherer zu machen und den Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz zu verbessern. Seit dem 1. Juni 2017 dürfen keine Mittel und Produkte mehr verkauft werden, die den Kennzeichnungsvorgaben nicht entsprechen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Quelle/Text: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen; Redaktion arbeitssicherheit.de