Bei der Arbeit im Freien braucht es unterschiedliche Maßnahmen, um die Haut vor Sonnenstrahlen zu schützen. Ein Aspekt ist UV-Schutzkleidung.
Sonne meiden, lange Kleidung tragen, Sonnencreme verwenden: Dies ist die Reihenfolge an Schutzmaßnahmen, die bei der Arbeit im Freien zum Einsatz kommen sollte. In einem Beitrag in der Ausgabe »Arbeit & Gesundheit« der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht es darum, wie Betriebe ihre Beschäftigten dazu anregen können, diese Maßnahmen auch umzusetzen. Ein weiterer Aspekt ist lange UV-Schutzkleidung.
UV-Schutzkleidung sollte zertifiziert sein. Lange UV-Schutzkleidung zählt zu den persönlichen Maßnahmen, um Hautschäden und Erkrankungen infolge von zu hoher UV-Strahlung vorzubeugen. Die Kleidung sollte so viele Körperpartien wie möglich bedecken. So sind beispielsweise Langarmshirts mit UV-Schutz empfohlen. Im Vergleich zu klassischen Baumwollhemden sind sie dünner und leichter. Auch saugt der luftdurchlässige Stoff keinen Schweiß auf.
Die DGUV rät dazu, Beschäftigte die Kleidung selbst im Vorfeld testen zu lassen. Dann sind sie offener dafür, Kopfbedeckungen, lange Hosen und langärmelige Hemden oder Shirts zu tragen. Auch lassen sich bei einem Tragetest verschiedene Modelle ausprobieren und am Ende die bequemsten Kleidungsstücke auswählen.
Das Thema UV-Schutz bei der Arbeit im Freien müssen Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Darin sind auch die Schutzmaßnahmen festzulegen – und ebenfalls persönliche Maßnahmen abzuleiten. Sieht die Gefährdungsbeurteilung UV-Schutzkleidung vor, sind Betriebe in der Pflicht, diese zur Verfügung zu stellen und Beschäftigte in der korrekten Handhabung von Schutzkleidung zu unterweisen.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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