Leistenschmerzen oder Bewegungseinschränkungen können auf Verschleiß des Hüftgelenks hindeuten. Damit Heben und Tragen nicht zu Hüftgelenksarthrose führt, sind bestimmte Grundregeln bei Lasten über 15 Kilogramm zu beachten.
Anfang August 2021 wurde Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit aufgenommen. Hintergrund ist eine neue Berufskrankheiten-Verordnung. Schon seit mehr als einem Jahr können die Unfallversicherungsträger dieses Krankheitsbild unter bestimmten Voraussetzungen als »Wie-Berufskrankheit« anerkennen. Für eine Anerkennung müssen Betroffene im Laufe ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten von mindestens 20 Kilogramm getragen haben. Das Gesamtgewicht, welches sie während ihres Arbeitslebens bewegt haben, muss mindestens 9.500 Tonnen betragen.
Chronischer Gelenkverschleiß ist nicht mehr rückgängig zu machen. Um diesen zu vermeiden, gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Tipps zu Hebe- und Tragetechniken. Damit lässt sich die Last auf die Hüften reduzieren. Für das Heben und Tragen für Lasten ab 15 Kilogramm gilt:
- Verwenden Sie Hebehilfen.
- Sofern möglich: Teilen Sie Lasten auf oder tragen Sie diese mit zwei Personen.
- Treten Sie nah an die zu hebende Last heran.
- Gehen Sie nur so tief wie nötig in die Hocke – die Knie nicht unter 90 Grad – und halten Sie beim Anheben der Last den Rücken gerade.
- Halten Sie die Last dicht am Körper.
- Tragen Sie Stützen, Kanthölzer oder Säcke am besten auf den Schultern.
- Setzen Sie Lasten gleichmäßig ab und achten Sie dabei auf einen geraden Rücken.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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