Name des Begriffes: Explosionsschutzdokument
Beschreibungen des Begriffes:

Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument (§ 6 BetrSichV) beschreibt die angemessenen Vorkehrungen, um den Explosionsschutz in einem Betrieb sicherzustellen. Wenn der Betreiber einer Anlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) ermittelt hat, dass die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, dann hat er für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen. Werden Explosionsgefahren nicht rechtzeitig erkannt und durch geeignete Explosionsschutzmaßnahmen verhindert, kann es insbesondere bei vom Normalbetrieb abweichenden Betriebszuständen (Bau- oder Wartungsarbeiten, Reparaturen, Störungen) zu folgenschweren Unfällen kommen. In dem Explosionsschutzdokument muss nachgewiesen werden, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind und dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen. Das Explosionsschutzdokument ist vom Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen, vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Aus dem Explosionsschutzdokument müssen hervorgehen:

die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung,

die Benennung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um mögliche Explosionen zu verhindern, Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan),

Einhaltung der Mindestanforderungen nach Abschnitt 4 der BetrSichV.

Die Form des Explosionsschutzdokumentes ist nicht vorgeschrieben. Zum Explosionsschutzdokument können alle Dokumente hinzugefügt werden, die zur Bewertung einer Explosionsgefahr nützlich sind.

Typ des Begriffes: definition
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