Name des Begriffes: Gesetze, aushangpflichtige
Beschreibungen des Begriffes:

Gesetze, aushangpflichtige

Die Betriebe sind verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorschriften, zusätzliche Regeln, Hinweise oder Verzeichnisse im Betrieb auszuhängen oder auszulegen sowie bestimmte Mitteilungen im Betrieb zu veröffentlichen. So können sich die Mitarbeiter über die für sie geltenden Schutzvorschriften, Regeln und Vorgänge im Unternehmen informieren.

Typ des Begriffes: definition
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