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Arbeitsschutzzahlen 2020: Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zeichen der Pandemie

Foto: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Von Wahlen, Koalitionen und Regierungswechseln völlig unbeeindruckt hat die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag eine ganze Reihe von regelmäßig wiederkehrenden Berichtspflichten. Dazu zählt beispielsweise der Arbeitsschutzbericht. Das sind die Zahlen aus dem Corona-Jahr 2020.

Berichtspflicht nach SGB VII

Neben dem Sozialbericht, zuletzt erstattet im September 2021, gehört nach § 25 SGB VII auch der, wie es amtsförmlich heißt „Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2020“ - abgekürzt Arbeitsschutzbericht 2020 - dazu.

Dieser 228 Druckseiten umfassende Bericht - verantwortet vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) - liegt seit Beginn des Jahres als Bundestags-Drucksache Nr. 20/370 vom 6. Januar 2022 vor. Er basiert sowohl auf den Berichten der Unfallversicherungsträger als auch auf den Informationen der Arbeitsschutzbehörden der Länder.

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zeichen der Pandemie

Wie nicht anders zu erwarten, hat die noch immer andauernde Pandemie signifikanten Einfluss gehabt auf das Arbeitsschutz-Geschehen in Deutschland im „Jahr 1“ von Corona, das offiziell mit der entsprechenden Erklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11. März 2020 begann.

Zutreffend weist Bundesarbeitsminister Heil daher im Begleitschreiben an das Bundeskabinett erläuternd darauf hin, dass die Daten für das Jahr 2020 nur begrenzt vergleichbar seien mit Erhebungen aus den Vorjahren.

Kurzarbeit und Betriebsschließungen

Das erste Corona-Jahr 2020 war geprägt von Kurzarbeit und vorübergehenden Betriebsschließungen. Die verringerte Zeit, die die Erwerbstätigen an ihren Arbeitsplätzen im Büro oder auf den Wegen dorthin verbracht haben, spiegelt sich deutlich in den Unfallzahlen wider. Die Pandemie hat zudem das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung stark beeinflusst.

Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle

Im Jahr 2020 haben sich gegenüber dem nur bedingt vergleichbaren Vorjahr 2019 die Zahlen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um ein Achtel (12,3 Prozent) reduziert:

  • 2019: 937.456 Fälle
  • 2020: 822.588 Fälle.

Um etwa ein Fünftel (18 Prozent) haben sich im Vergleichszeitraum meldepflichtige Wegeunfälle verringert:

  • 2019: 188.827 Fälle
  • 2020: 154.817 Fälle.

Die Unfallquote je 1.000 „Vollarbeiter“ für meldepflichtige Arbeitsunfälle lag damit im Jahr 2020 bei 19,4 (pro 1.000). Auch die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle lag in 2020 mit einer Relation von 626 (in 2019) zu 508 (in 2020) ebenfalls um etwa ein Fünftel unter den statistischen Vorjahreswerten.

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zeichen von COVID 19

Ein besonderes Augenmerk des Berichts gilt, wie kaum anders zu erwarten, der Arbeitsschutz- und Gesundheitslage von Beschäftigten an der „COVID-Front“, also im Gesundheitswesen, der Wohlfahrtspflege und in den Laboratorien, kurzum überall dort, wo ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand bis hin zur Gefahr einer Berufskrankheit.

Dies schlägt sich deutlich in den Verdachtsanzeigen für Berufskrankheiten nieder: knapp über 111.000 Fälle bedeuten ein Plus von rund 31 Prozent gegenüber 2019.

Auch bei den letztlich anerkannten Berufskrankheiten hinterlässt die Pandemie ihre Spuren: knapp 40.000 Fälle entsprechen einer Steigerung von etwa 94 Prozent binnen eines Jahres.

Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung, wenn man die Zahlen der Infektionskrankheiten (BK – Nr. 3101) betrachtet, die mit den Werten für angezeigte Fälle in den Jahren

  • 2019: 1.898 Fälle
  • 2020: 33.595 Fälle

sowie anerkannte Berufskrankheiten in den Jahren

  • 2019: 782 Fälle
  • 2020: 18.959 Fälle

eine geradezu pandemische Entwicklung genommen haben.

Ein nur vordergründig positives Bild, soweit man im Kontext von Unfällen, Verletzung und Tod überhaupt etwas Positives entdecken mag, liefert die Statistik bei den Berufserkrankungen mit Todesfolge.

Hier waren mit 2.393 Fällen immerhin 188 Fälle weniger als in 2019 zu verzeichnen. Der Bericht der Bundesregierung weist in diesem Kontext jedoch darauf hin, dass der Anteil von Todesfällen aufgrund von asbesthaltigen Stäuben, mithin eines Werkstoffes, dessen Verwendung z. B. in der Bauindustrie schon seit vielen Jahrzehnten verboten ist, mit knapp 65 Prozent sehr hoch war.

FAZIT

Das Thema „Corona“ und seine gesundheitlichen Langzeitfolgen werden die Arbeitsschutzberichte kommender Jahre noch massiv und nachhaltig beeinflussen.

Auch die Ausweitung des § 8 SGB VII auf Arbeits- und Wegeunfälle im Homeoffice durch die im Juni 2021 (BGBl. Teil I, Seite 1762) vom Bundesgesetzgeber vorgenommene Erweiterung des faktischen Geltungsbereichs, wird Unfälle in der Statistik ansiedeln, die nach altem Recht noch der nicht versicherten privaten Lebensführung zugeordnet wurden. Die Rechtsprechung wird ein Übriges dazu beitragen.

Quelle/Text: Dr. jur. Kurt Kreizberg

Stand: März 2022

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