Am Arbeitsplatz können sich Übergriffe oder Gewaltvorfälle zutragen. Nach solchen Ereignissen braucht es psychosoziale Hilfe. Welche Konzepte versprechen eine umfassende Unterstützung?
Ob verbale Attacke oder physischer Übergriff: Gewalttätige Übergriffe im Arbeitsalltag sind leider keine Seltenheit. Zu betroffenen Berufsgruppen zählen unter anderem Fahrscheinkontrolleure und Beschäftigte im Jobcenter sowie Pflegepersonal und Rettungskräfte. Während präventive Maßnahmen unerlässlich sind, spielt auch die Nachsorge eine große Rolle. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt daher den Aufbau einer psychosozialen Notfallversorgung – vor allem in Betrieben, in denen eine besondere Gefährdungslage besteht.
Extremerlebnisse am Arbeitsplatz – seien es Gewaltvorfälle oder schwere Unfälle – können tiefgreifende psychologische Auswirkungen haben. Die unmittelbaren Reaktionen reichen oft von intensiver Furcht über ein Gefühl der Ohnmacht bis hin zu Schuldempfindungen und Hilflosigkeit. Während diese akuten Stressreaktionen oftmals innerhalb kurzer Zeit abklingen, besteht auch das Risiko einer Verfestigung der Symptome. In solchen Fällen können sich ernsthafte psychische Leiden wie etwa eine posttraumatische Belastungsstörung entwickeln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich die seelischen Belastungen in physischen Beschwerden manifestieren.
»Um den akuten Stress nach einem Übergriff möglichst nicht stärker werden zu lassen und wieder Orientierung und Sicherheit herzustellen, hat es sich bewährt, den Betroffenen speziell ausgebildete Ansprechpersonen zur Seite zu stellen«, sagt Hannah Huxholl von der DGUV. »Hilfe können externe Erstbetreuer und Erstbetreuerinnen geben oder in psychosozialer Notfallversorgung geschulte Kolleginnen und Kollegen, die die Betroffenen unmittelbar nach dem Ereignis unterstützen.«
Die Erstbetreuung nach einem traumatischen Ereignis zielt auf unmittelbare Unterstützung und Begleitung der Betroffenen ab. Zentrale Aspekte sind der rasche Kontaktaufbau, die Sicherstellung medizinischer Versorgung und emotionaler Beistand. Zudem umfasst sie praktische Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten, die Benachrichtigung von Angehörigen und die Kommunikation über weitere betriebliche Schritte. Der Fokus liegt darauf, die Betroffenen nicht allein zu lassen und ihnen Sicherheit zu vermitteln.
Die betriebliche psychologische Erstbetreuung sollte in ein ganzheitliches Schutzkonzept gegen Gewalt eingebettet sein. Kernelemente dieses Konzepts umfassen einen Notfallplan sowie eine Rettungskette, klar definierte interne Zuständigkeiten, Information und Unterweisung der Beschäftigten sowie etwaige Kooperationen mit Beratungsstellen oder Kliniken. Zudem ist die Unterstützung bei der Wiedereingliederung der Betroffenen ein wichtiger Aspekt. Alle Ziele und Maßnahmen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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