Die Arbeit von zu Hause aus gewinnt zunehmend an Beliebtheit. Doch hinsichtlich Arbeitssicherheit gelten im Home-Office die gleichen Richtlinien wie im Büro.
Beschäftigte mögen das Home-Office: Jeder Dritte würde gerne von zu Hause aus arbeiten, jeder zehnte Arbeitnehmer macht dies bereits in Einzelfällen. In vielen Berufen ist dank digitaler Vernetzung eine Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Vor allem die Vorteile auf Mitarbeiterseite überzeugen: Verzicht auf zeitaufwendige Arbeitswege, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie mehr Flexibilität. Auch wenn Arbeitgeber oftmals unternehmensspezifische oder individuelle Regelungen zum Home-Office treffen, einen gesetzlichen Anspruch für Arbeit von zu Hause aus gibt es in Deutschland nicht.
Damit Arbeit in den eigenen vier Wänden genauso sicher und reibungslos verläuft wie im Firmenbüro, sind auf Unternehmens- wie Mitarbeiterseite bestimmt Regeln zu befolgen. Die wichtigsten Regeln leiten sich auf dem Arbeitsschutzgesetz und der Bildschirmarbeitsplatzverordnung ab. Darüber hinaus sind mögliche Gefährdungen und Belastungen in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Für deren Erstellung muss entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder der Arbeitgeber selbst in der Wohnung des Mitarbeiters den Home-Office-Arbeitsplatz beurteilen.
»Im Homeoffice gelten die gleichen sicherheitstechnischen und ergonomischen Standards wie im Büro«, sagt Werner Lüth, Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Ein Notebook sei aus ergonomischer Sicht eher ungeeignet zum täglichen Arbeiten. Der Arbeitgeber müsse in diesem Fall einen externen Bildschirm sowie eine externe Tastatur bereitstellen. Arbeitsmittel wie Drucker oder Aktenvernichter sind in geeigneten Intervallen zu prüfen und zu warten.
Quelle/Text: TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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