Unternehmen, die neue Ideen haben oder bereits einen »guten« Weg eingeführt haben, Suchtprobleme ihrer Angestellten frühzeitig zu erkennen und präventiv dagegen vorzugehen, können sich mit ihrem Konzept beim Förderpreis 2019 für Betriebliches Gesundheitsmanagement 2019 bewerben. Das Mitmachen lohnt sich.
»Hinsehen und Handeln – Genuss, Gewohnheit oder bereits Sucht?« lautet das Motto des diesjährigen BGM-Wettbewerbs, der von der DAK-Gesundheit und der Kommunikationsberatung MCC ausgerufen ist. Mit dem Schwerpunktthema Sucht trägt der Wettbewerb den Ergebnissen des aktuellen Gesundheitsreports der DAK zum Thema »Sucht 4.0« Rechnung. Dieser belegt, dass es unter den Erwerbstätigen in Deutschland 160.000 Alkoholabhängige gibt; jeder zehnte Arbeitnehmer trinkt riskant; 6,5 Millionen Beschäftigte sind nikotinsüchtig. 2,6 Millionen Erwerbstätige sind von Spielsucht gefährdet.
Der Wettbewerb soll dazu beitragen, dieser negativen Entwicklung entgegenzuarbeiten. Teilnehmen können alle Unternehmen, die eine gute Idee zum präventiven Umgang mit Suchtproblemen haben. Eingereichte Konzepte können sich beispielsweise mit dem Aufbau von »Selbststärkungs- und Selbstmanagementkompetenzen« oder der sinnvollen Vernetzung von On- und Offlinemaßnahmen auseinandersetzen. Gefragt sind alle neuen Ideen im Gesundheitsmanagement im Bereich Sucht. Honoriert werden die Gewinne mit Sachpreisen im Wert von 60.000 Euro.
Teilnehmende Unternehmen können ihre Ideen bis zum 20. August 2019 einreichen. Die Teilnahmemodalitäten und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite www.deutscherbgmpreis.de zur Verfügung.
Viel Erfolg!
Quelle/Text: DAK, Redaktion arbeitssicherheit.de
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