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Neu: DGUV Regel 103-602 - Abwasserentsorgung

Die DGUV 103-602 Abwasserentsorgung ist veröffentlicht.
Foto: © Roman Milert - stock.adobe.com

Es gibt eine neue Branchenregel für den Bereich Abwasserentsorgung. In der neuen Branchenregel sind die Arbeitsschutzmaßnahmen für Beschäftigte von Abwasserbetrieben gebündelt, mit Fokus auf Alleinarbeit und Erste Hilfe.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Branchenregel für den Bereich Abwasserentsorgung veröffentlicht. Die neue DGUV Regel 103-602 greift die branchentypischen Gefahren auf, wie Abstürze in Schächte oder Ertrinken in Klärbecken und zeigt, wie sich körperliche Belastungen bei Tätigkeiten in dunklen und engen Kanälen vermeiden lassen. Zudem stellt sie Maßnahmen vor, die Beschäftigte vor Gefahrstoffen wie Faulgasen oder der Übertragung von Infektionskrankheiten schützen? Anhand dieser Szenarien zeigt die neue DGUV Regel 103-602 – Abwasserentsorgung die wichtigsten Arbeitsschutzmaßnahmen auf.

Die DGUV Regel 103-602 - Abwasserentsorgung ist erschienen.
Foto: © DGUV

Alleinarbeit und Erste Hilfe stehen im Fokus

Außerdem setzt die neue Branchenregel einen gesonderten Fokus auf Alleinarbeit und Erste Hilfe ein. Denn abwassertechnische Anlagen liegen oft außerhalb von Wohngebieten oder weit unter der Erde. Zudem werden Kontrollen oder Bereitschaftseinsätze oft nur von einer Person ausgeführt. Die neue DGUV Regel 103-603 – Abwasserentsorgung geht speziell auf die Rettung aus Schächten ein.

Die neue Branchenregel richtet sich an alle Personen in der Arbeitsschutzkette – vom Betriebsleiter bis hin zum Meister.

Die DGUV Regel 103-603 – Abwasserentsorgung steht in Kürze in der Bibliothek von arbeitssicherheit.de zur Verfügung.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de

Neue DGUV Regeln: Lesen Sie auch »Corona-Helden: neue DGUV-Regel 101-605 für Reinigungsbranche« >>

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