Das neue Regelwerk im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz verhilft den Anwendern zu mehr Transparenz im Dschungel der vielen Vorschriften und Verordnungen.
Im Rahmen des 6. Arbeitsschutzforums unterzeichneten die Träger der »Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie« (GDA) und die Sozialpartner ein Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz.
Ziel dieses von Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam erarbeiteten Leitlinienpapiers ist das Schaffen eines einheitlichen und konsistenten Regelungssystems aus staatlichen Vorschriften und autonomer Rechtssetzung. Die vielen Vorschriften und Regelungen im Arbeitsschutz sollen für den Anwender überschaubarer und praxisgerechter werden. Dabei gilt es vorrangig mit dem neuen Papier Doppelregelungen zu vermeiden
Mit der »Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie« wurde die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerks als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern 2008 auch gesetzlich verankert.
Das Leitlinienpapier sorgt für Klarheit und Orientierung und setzt den Rahmen für in sich konsistente und vor allem für die Anwender leicht handhabbare und aus sich heraus verständliche Vorschriften und Regeln im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz
Auszüge aus dem Leitlinienpapier:
- Staatliche Vorschriften sowie das Regelwerk staatlicher Ausschüsse sind vorrangige Instrumente zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
- Unfallverhütungsvorschriften sind nur dann anwendbar, wenn es keine staatlichen Vorschriften gibt, diese nicht geeignet sind oder sich eine Unfallverhütungsvorschrift als das zweckmäßigere Regelungsinstrument erweist.
- Arbeitgeber, die ihre Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend den Inhalten staatlicher Regeln gestalten bzw. umsetzen, können sich sicher sein, dass sie damit die Anforderung der jeweiligen Verordnung rechtssicher erfüllen.
- Die DGUV/LSV-Regeln ergänzen sich und sind fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit.
Eine ausführliche Übersicht über die neuen Leitlinien erhalten Sie hier >>
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Redaktion arbeitssicherheit.de
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