Frisiersalons, Kosmetikhändler, Privatverbraucher aufgepasst! Ein Haarglättungsmittel, das derzeit übers Internet vertrieben wird, kann gefährliche gesundheitliche Auswirkungen haben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor der Verwendung.
Produkte aus dem Ausland enthalten Formaldehyd
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt Frisiersalons, Kosmetikhandel sowie private Verbraucher vor Kauf, Vertrieb und Verwendung von Haarglättungsmitteln. Es geht um Produkte, die über den Internet-Handel oder durch Direktimport aus dem Ausland bezogen wurden. In Baden-Württemberg war Ende letzten Jahres in Stichproben solcher Produkte Formaldehyd in »teilweise hohen Konzentrationen« gefunden worden.
In Haarglättungsmitteln soll Formaldehyd die durch die Hitze des Glätteisens gebrochenen Keratinproteine im Haar wieder neu vernetzen. Naturlocken und krauses Haar sollen durch diese Behandlung anschließend möglichst glatt fallen. Die hohe biologische Reaktivität des Formaldehyds beschränkt sich jedoch nicht auf die Haare. Die Substanz reizt Augen, Haut und Schleimhäute. Sie kann Allergien und Krebs im Nasen-Rachen-Raum auslösen und steht unter starkem Verdacht, erbgutverändernd und fruchtschädigend zu wirken.
Deutschland: Formaldehyd in Haarglättungsmittel verboten
Aufgrund dieser gesundheitsschädlichen Wirkungen ist Formaldehyd in Europa für die Verwendung in Haarglättungsmitteln gar nicht zugelassen. Die beanstandeten Produkte waren offenbar über den Internetversand bezogen worden. Das BfR empfiehlt den zuständigen Behörden, Frisiersalons im Hinblick auf formaldehydhaltige Haarglättungsmittel zu kontrollieren. Unternehmen der Branche ist angeraten, sich vor dem Online-Kauf solcher Produkte genauestens über Zusammensetzung und Inhaltsstoffe zu informieren.
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