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Die Corona-Inzidenzen sind hoch. Um Infektionsrisiken zu minimieren, ist nach wie vor eine gute Raumbelüftung wichtig. Geräte zur Luftentkeimung können unterstützen.
Schnelles und richtiges Handeln kann im Ernstfall Leben retten. Wie man sich bei Bränden und Feuer zu verhalten hat, darüber sollten Betriebe ihre Beschäftigten aufklären und informieren.
Seit dem 20. März 2022 obliegt es vor allem den Betrieben, welche Corona-Regelungen am Arbeitsplatz gelten. Als Grundlage für Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen dient die Gefährdungsbeurteilung.
Von Wahlen, Koalitionen und Regierungswechseln völlig unbeeindruckt hat die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag eine ganze Reihe von regelmäßig wiederkehrenden Berichtspflichten. Dazu zählt beispielsweise der Arbeitsschutzbericht. Das sind die Zahlen aus dem ersten Corona-Jahr.
Immer up-to-date: Aktuelle Übersicht über BGVR-Schriften, die seit Januar 2022 neu erschienen, geändert oder zurückgezogen worden sind.
Die betriebliche Praxis, zumindest in den besonders Corona-relevanten Bereichen, wird sich mit Wirkung vom 15. März 2022 auf verschärfte Maßnahmen im Zusammenhang mit Impfnachweisen einstellen müssen. Konsequenzen hieraus ergeben sich über den Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hinaus auch im Arbeitsrecht.
Im Sommer 2021 haben der Deutsche Bundestag in Berlin und das Bundessozialgericht in Kassel eine Regelungslücke im Unfallversicherungsrecht geschlossen, die durch die Zunahme der Homeoffice-Tätigkeit erst richtig evident und im wahrsten wie übertragenen Sinne als besonders schmerzlich empfunden wurde.
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Mit dem Jahreswechsel sind einige Änderungen in Kraft getreten. Im Verlaufe des Jahres sind weitere Neuerung zu erwarten. Ein Überblick über wesentliche Punkte.