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15. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis: Innovative Lösungen gesucht

15. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis
Foto: © mewaji - stock.adobe.com

Der 15. Deutsche Gefahrstoffschutzpreis steht unter dem Motto »Sicher. Besser. Arbeiten«. Vom 1. November 2023 bis zum 31. März 2024 können sich Unternehmen und Betriebe mit neuen Ideen und innovativen Lösungen für die Teilnahme bewerben. 

Alle zwei Jahre wird der Deutsche Gefahrstoffschutzpreis vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verliehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Organisator. Wer den Preis erhält, darüber entscheidet eine unabhängig Jury. Die Preisverleihung findet im Herbst 2024 statt. Dem Sieger winkt ein Preisgeld. Mit insgesamt 10.000 Euro ist der Gefahrstoffschutzpreis dotiert. 

Gesucht werden Lösungen, Innovationen oder praktische Hilfestellungen, die gesundheitliche Risiken durch krebserzeugende Gefahrstoffe für Beschäftigte vermeiden. Dazu zählen insbesondere sicherheitstechnische, organisatorische oder hygienische Lösungen zur Minimierung von krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Eine Auszeichnung können ebenso Maßnahmen und Projekte erhalten, die sich um die Einführung oder Weiterentwicklung neuer und sicherer Arbeitsmittel oder Verfahren drehen. Gleiches gilt für Initiativen im Bereich Schulung, Motivation und Mitarbeiterbeteiligung.

Die Bewerbungsphase läuft vom 1. November 2023 bis zum 31. März 2024. Bewerbungen nimmt die BAuA entgegen. Einreichungen sind möglich von Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen.

Weiterführende Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen sind auf der Internetseite der BAuA zu finden.

Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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