Zwar ist Asbest seit vielen Jahren verboten, dennoch kommen viele Beschäftigte beim Bauen im Bestand damit in Kontakt. Eine Handlungshilfe klärt über Schutzmaßnahmen auf.
Seit fast 30 Jahren ist die Verwendung von Asbest verboten. Dennoch sterben jährlich noch immer mehr als 1.500 Menschen an den Folgen des früheren, teils sorglosen Umgangs mit Asbest. Beim Bauen im Bestand können unbewusst asbesthaltige Materialien bearbeitet werden. Das kann gefährliche Faserstäube freisetzen. Asbest kann sich auch in unverdächtigen Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern verstecken. Seit 2015 ist bekannt, dass dies Gebäude betreffen kann, die vor 1994 errichtet wurden. Das Problem ist also auch heute noch existent und betrifft nahezu jedes Handwerksunternehmen, das Tätigkeiten in älteren Bestandsgebäuden ausführt.
Um die Gefahren für Beschäftigte zu verringern, braucht es entsprechende Schutzmaßnahmen. Mit der »Branchenlösung – Asbest beim Bauen im Bestand« geben die Verbände der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, die Gewerkschaft IG BAU und betroffene Berufsgenossenschaften Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand. Mit den enthaltenen Maßnahmen soll der Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessert werden. Zugrunde liegen unter anderem die Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs vorgestellt hat.
Quelle/Text: BG Bau / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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