Weil Masken eine CE-Kennzeichnung tragen, die jedoch nicht von entsprechender Stelle zertifiziert ist, sind sie in der Datenbank »Gefährliche Produkte in Deutschland« aufgeführt. Sie erfüllen keine ausreichenden Schutzkriterien.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt mit ihrer Datenbank vor möglichen Gefahren von Produkten und macht Produktrückrufe bekannt. Eine aktuelle Meldung benennt bestimmte Schutzmasken als gefährliche Produkte.
Dabei handelt es sich um nicht-medizinische Einweg-Schutzmasken mit der Produktbezeichnung »DISPOSABLE FACE MASKS, TP-MSK-013 (Non Sterile), Barcode: 8681371811345, Batch number: TMSK013-2033« mit dem Herkunftsland Türkei. Laut Produktbeschreibung sind es nicht-medizinische Einweg-Schutzmasken mit drei Schutzschichten, die in einem weißen, blauen und roten Karton verkauft werden. Ein Karton enthält 50 Stück. Die Masken darin sind in einem transparenten Kunststoffbeutel verpackt. Auf dem Karton befindet sich eine CE-Kennzeichnung. Diese ist aber nicht von entsprechender Stelle als Schutzeinrichtung zertifiziert. Darüber hinaus ist das Produkt als »nicht-medizinisch« benannt, erwähnt aber gleichzeitig die Norm EN 14683:2019. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen und der europäischen Norm EN 149. Die Masken können daher nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen und somit keinen richtigen Schutz bieten.
Um einen Produktrückruf handelt es sich bei Atemschutz-Filterhalbmasken mit der Produktbezeichnung »2020-1XMT KN95 Barcode 5690536934167« mit dem Herkunftsland China. Laut Produktbeschreibung sind es Atemschutz-Filterhalbmasken KN95 beziehungsweise FFP2 nach EN 149, die in weißen Schachteln mit blauer Markierung zu je 10 Stück verkauft werden. Der Barcode ist als Aufkleber angebracht. Das Produkt entspricht jedoch nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen und der europäischen Norm EN 149. Zwar trägt das Produkt eine CE-Kennzeichnung. Diese ist allerdings nicht von entsprechender Stelle als Schutzeinrichtung zertifiziert. Somit können die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht erfüllt sein.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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