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Arbeitszeit: Wie steht es um die Zeiterfassung?

Bericht zu Arbeitszeiterfassung
Foto: © New Africa - stock.adobe.com

Die Rechtsprechung sieht eine Erfassung der Arbeitszeit vor. Doch wie weit ist sie in Betrieben verbreitet? Ein Bericht gibt Aufschluss.

Insgesamt vier von fünf Beschäftigten erfassen ihre Arbeitszeit. Das zeigt die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023. Der Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert Ergebnisse zur Arbeitszeiterfassung sowie damit einhergehenden Aspekten wie Entgrenzung und Flexibilitätsmöglichkeiten. Verglichen mit dem Jahr 2021 ist die Arbeitszeiterfassung mit Arbeitszeitkonto leicht gestiegen – von 66 Prozent auf 69 Prozent. Insbesondere bei der Arbeit von zu Hause hat der Anteil von Beschäftigten mit Arbeitszeiterfassung zugenommen. Im Jahr 2021 lag die Zahl noch bei 73 Prozent, im Jahr 2023 waren es 80 Prozent. 

Arbeitgeber sind in der Pflicht, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das besagen Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022. Die Argumentation: Arbeitszeitvorschriften und damit der Arbeitsschutz können nur sichergestellt und die Rechte der Beschäftigten geschützt werden, wenn die Arbeitszeit erfasst wird. Die Erfassung der Arbeitszeit geht mit einer geringeren Entgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben einher. Das zeigen die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 und 2021. Die Ergebnisse aus 2023 bestätigen dies. Außerdem bietet die Zeiterfassung Angestellten mehr Flexibilitätsmöglichkeiten.

Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Urteil: Lesen Sie auch »Arbeitszeiterfassung ist Teil des Arbeitsschutzrechts« >>

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