Spezielle Schutzbrillen unterschiedlicher Schutzstufen schützen die Augen vor Laserstrahlung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun die Sicherheit verschiedener Laserschutzfilter untersucht.
Die Standzeit von Filtermaterialien hängt zum einen von der Art und Leistung eines Lasers ab. Zum anderen aber auch vom Filtermaterial und vom Durchmesser der Laserstrahlung. Zur Erfassung der Belastungsgrenze unterschiedlicher Filtermaterialen untersuchte die BAuA die Sicherheit unterschiedlicher Laserschutzfilter in Abhängigkeit des Strahldurchmessers. Die Materialien wurden unter Einfluss diverser Laserstrahlenquellen getestet. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in die Normung der Prüfung von Schutzfiltern einfließen.
Bei größeren Strahldurchmessern kann die Schutzwirkung eines Filters verloren gehen – dies begründet sich in der geringen Wärmeleitfähigkeit von einigen Filtermaterialien. Wenn es um die Bewertung von Laserschutzbrillen geht, legt man bislang als Prüfnorm einen Strahldurchmesser von einem Millimeter zugrunde. Die Schutzstufe kann mit Hilfe der sogenannten Überhöhungsfunktion korrigiert werden, sofern der tatsächliche Strahldurchmesser von der genannten Norm abweicht. Allerdings zeigt die Untersuchung: Diese Überhöhungsfunktion entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Darüber hinaus wählen viele Betriebe häufig höhere Schutzstufen als eigentlich nötig. Schutzbrillen mit hohen Schutzstufen sind schwerer und schränken die Sicht ein, was sich negativ auf den Tragekomfort auswirkt. Dies sorgt auf Benutzerseite für geringere Akzeptanz und verleitet dazu, den Laserschutz für kurze oder vermeintlich harmlose Arbeiten vernachlässigen zu können.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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