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Traumatische Ereignisse: Wann sind Vorfälle zu melden?

Sturz in die Tiefe
Foto: © ME Image - stock.adobe.com

Am Arbeitsplatz können sich traumatische Ereignisse zutragen – sei es ein Sturz in die Tiefe oder eine Drohsituation. Warum es wichtig ist, diese Vorfälle zu melden, lesen Sie hier.

Für traumatische Ereignisse am Arbeitsplatz können ganz unterschiedliche Situationen verantwortlich sein. Solch ein Ereignis kann der Sturz eines Kollegen von der Leiter in die Tiefe sein. Ein weiteres Beispiel sind Drohsituationen, also wenn Pflegekräfte vom einem Angehörigen oder Zugpersonal von einem Fahrgast angeschrien und bedroht werden. Auch Personenunfälle im Zugverkehr stellen für Lokführer eine Ausnahmesituation dar. All diese Ereignisse können zu Traumata, Gefühlen von Angst, Hilflosigkeit und Schuld führen. Betroffene können Unterstützung von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten. Wichtig dafür: Diese Vorfälle werden gemeldet.

Arbeitgeber können traumatische Ereignisse über zwei Wege melden: per Unfallanzeige oder als formlose Meldung. Eine Unfallanzeige erfolgt immer dann, wenn Beschäftigte infolge eines Unfalls länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Eine formlose Meldung empfiehlt sich, wenn keine längere formelle Arbeitsunfähigkeit vorliegt, aber Hinweise darauf schließen lassen, dass die betroffene Person nach einem Arbeitsunfall psychosoziale Unterstützung benötigt. Die formlose Meldung setzt grundsätzlich die Einwilligung des betroffenen Beschäftigen voraus.

Versicherte können sich aber auch selbst an ihren zuständigen Unfallversicherungsträger wenden – unabhängig von der Meldung des Arbeitgebers. »Nicht nur direkt Betroffene können traumatisiert werden. Auch indirekt Betroffene wie Augenzeuginnen und Augenzeugen benötigen nach einem Notfall möglicherweise Hilfe«, sagt Hannah Huxholl von der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie rät daher dazu, traumatische Ereignisse im Unternehmen oder in der Einrichtung intern zu dokumentieren und die Personen zu identifizieren, die infolge des Ereignisses einen Unterstützungsbedarf haben oder entwickeln könnten.

Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Recht: Lesen Sie auch »Posttraumatische Belastungsstörungen in der gesetzlichen Unfallversicherung« >>

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