Wenn es draußen dunkel ist, sorgt die richtige Beleuchtung für gute Sichtverhältnisse am Arbeitsplatz. Spätestens im Herbst empfiehlt sich eine Prüfung der Arbeitsplatzbeleuchtung. So setzen Sie Ihren Tisch ins rechte Licht.
Schlechtes Licht bei der Arbeit
Die Folgen schlechter Sichtverhältnisse am Arbeitsplatz sind oft schmerzhaft zu spüren: Angestrengte Augen führen zu Kopfschmerzen und die durch schlechtes Licht begünstigte Fehlhaltung beim Sitzen verursacht Verspannungen in Nacken und Schultern. Außerdem kann schlechtes Licht bei der Arbeit zu Fehlern und Arbeitsunfällen führen, sagt der TÜV Rheinland und empfiehlt eine Prüfung der Arbeitsplatzbeleuchtung zu Beginn der dunklen Jahreszeit.
Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz
Der Arbeitstisch sollte laut des TÜV Rheinlands parallel zu Fenstern ausgerichtet und nicht vor ihnen platziert sein. Durch diese Position werden Spiegelungen und Blendungen auf dem Computerbildschirm durch Tageslicht oder Sonneneinstrahlung vermieden.
Zusätzlich sorgt ein Mix aus direktem und indirektem Licht für eine gute Ausleuchtung. Die Lichtquellen können dabei sowohl an der Decke als auch an den Wänden befestigt sein. Eine Schreibtischlampe sorgt zusätzlich für die individuelle Anpassung der Beleuchtung an die persönlichen Sehbedürfnisse.
Vorschriften zur Beleuchtung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gibt vor, dass Arbeitsplätze mit genügend Tageslicht versorgt und mit einer »angemessenen Beleuchtung« ausgestattet sein sollen. Die Arbeitsstättenrichtlinie nennt für einzelne Büroräume eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux. In Großraumbüros sieht sie eine Beleuchtungsstärke von 750 beziehungsweise 1.000 Lux vor. Wieviel Lux auf der Arbeitsfläche letztlich ankommt, hängt jedoch von der Leistung und der Art des Leuchtmittels ab sowie von der Entfernung der Lichtquelle von der Arbeitsfläche. Hier ist eine individuelle Überprüfung des einzelnen Arbeitsplatzes empfohlen.
Stand: November 2020
Quelle/Text: TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © dacianlogan - Fotolia.com; TÜV Rheinland
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