Beschäftigte sind vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 bestmöglich zu schützen. Wie sich der entsprechende Arbeitsschutzstandard und die Arbeitsschutzregel umzusetzen lassen, dazu bieten Handlungshilfen eine Unterstützung.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 27. Januar 2021 in Kraft getreten. Diese Verordnung galt vorerst befristet bis zum 15. März, wurde aber nach Beschluss der Bundes-Länder-Konferenz bis zum 30. April verlängert. Sie sieht unter anderem Regeln zu Homeoffice, Raumbelegung und medizinischen Gesichtsmasken vor. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat nun ihre Handlungshilfen inhaltlich an die kürzlich aktualisierten Fassungen des SARS-Cov2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel angepasst.
Darin finden unter anderem auch die jetzt geltenden Höhen bei Abtrennungen Berücksichtigung. Bei sitzenden Personen müssen Abtrennungen 1,5 Meter hoch sein, zwischen sitzenden und stehenden Personen braucht es eine Höhe von 1,8 Metern sowie zwischen stehenden Personen 2,0 Meter. Die Handlungshilfen beinhalten ebenso die konkretisierten Vorgaben zum Lüften. Damit erhalten holz- und metallverarbeitende Betriebe Empfehlungen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Die Handlungshilfen stellt die BGHM zum kostenfreien Download bereit.
Quelle/Text: BGHM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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