Tageslicht am Arbeitsplatz spielt eine bedeutende Rolle. Es fördert die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und unterstützt das rechtzeitige Erkennen von Gefahren. Zu einer gesundheitsbewussten Arbeitsplatzgestaltung gehört deshalb das Schaffen einer angemessenen Beleuchtungssituation. Hierbei gilt es, Normen zu beachten.
Licht beeinflusst unsere Stimmungen
Ausreichend Licht am Arbeitsplatz ist für die Beschäftigten notwendig, um die Arbeitsaufgaben optimal erfüllen zu können. Schlechte Lichtverhältnisse wirken sich belastend auf die Gesundheit und die Stimmung aus. Sie führen zu Kopfschmerzen durch überanstrengtes Sehen, verursachen Augenprobleme, steigern die Nervosität, erzeugen eine depressive Stimmung und schwächen die Immunabwehr. Mitarbeiter, die nicht mit der ausreichenden Dosis Tageslicht versorgt werden, erleiden schneller Lichtmangelerkrankungen, vor allem in den dunklen Jahreszeiten. Lichtmangel am Arbeitsplatz wirkt sich daher auch auf die Fehlzeiten aus.
Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz beugt Erkrankungen vor
Im Rahmen des Beleuchtungsmanagement eines Büroarbeitsplatzes ist Tageslicht einer künstlichen Beleuchtung vorzuziehen. Tageslicht beeinflusst die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit positiv, während künstliche Beleuchtung schnell zu Ermüdungserscheinungen führt. Das intensivere Tageslicht hält Körper und Geist frisch - auch bis in die Abendstunden.
Arbeitsplätze, die durch viel Tageslicht für gute Sichtverhältnisse sorgen, tragen dazu bei, dass Beschäftige
- motivierter arbeiten,
- besser sehen können - auch räumlich,
- Fehler vermeiden,
- länger konzentriert bleiben,
- Gefahren früher erkennen und so Unfälle vermeiden können.
Gutes Licht gehört zu jedem guten Arbeitsschutz
Welches Licht ist beim Arbeiten das richtige? Wie bereits erwähnt, ist das beste Licht immer noch das Tageslicht. Allerdings steht es je nach Arbeitsplatz und Jahreszeit nicht immer zur Verfügung. Künstliche Bürobeleuchtung muss hier den Ausgleich schaffen. Gemäß einem Auszug aus dem Anhang (3.4) der Arbeitsstättenverordnung heißt es: Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Normen und Richtlinien definieren die entsprechenden Anforderungen an die optimale Beleuchtungsstärke wie folgt:
- Für einen Arbeitsplatz in Fensternähe die optimale Beleuchtungsstärke 300 Lux
- Bildschirmarbeitsplätze benötigen 500 Lux
- In Großraumbüros ist eine Stärke von 750 Lux angebracht
- Zum Lesen von Schriftstücken sind 800-1000 Lux optimal
Bei den Lichtverhältnissen am Arbeitsplatz spielt auch das Alter der Mitarbeiter eine Rolle. Ältere Beschäftigte benötigen helleres Licht. Experten raten zu einer Leuchtkraft von 750-1500 Lux.
Gesetze, Verordnungen, staatliche Richtlinien und Handlungsanleitungen
Im Rahmen der arbeitsschutz- sowie baurechtlichen Bewertung wird ausreichend Tageslicht für die Beschäftigten in Arbeitsstätten gefordert.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Anhang 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
- Technische Regel für Arbeitsstätten
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
Quellen/Text: Sifa-Tipp, ergo online, Redaktion arbeitssicherheit.de
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