Das Erste-Hilfe-Plakat der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es seit Oktober 2014 zum ersten Mal auch in einer englischen Fassung. Es eignet sich vor allem für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.
Das Plakat hat die offizielle Kennzeichnung DGUV Information 204-005 und trägt den Titel »First aid«. Wie auf der deutschsprachigen Version visualisiert es Erste-Hilfe-Maßnahmen für die Erstversorgung einer verletzten Person und gibt hilfreiche Hinweise wann ein Notruf erfolgen sollte. Außerdem enthält es den vom Betrieb auszufüllenden, erforderlichen Informationsblock zu Notrufnummern und Ersthelfern.
Mit dem Aushang kommen Unternehmen ihrer präventiven Aufgabe nach Paragraf 24 Absatz fünf der »DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift; Grundsätze der Prävention« nach. Sie sind verpflichtet durch »Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser« zu machen.
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