Die Gefahrstoffliste ist ein Nachschlagewerk für die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebe und Unternehmen nach der Gefahrstoffverordnung durchführen (lassen) müssen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat Anfang August eine aktualisierte Fassung veröffentlicht.
Am 2. August 2012 hat das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Gefahrstoffliste 2012 veröffentlicht. In einer Tabelle sind darin sowohl die grundlegendsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz als auch ergänzende Hinweise enthalten. Sie hilft Fachkräften für Arbeitssicherheit durch regelmäßige Aktualisierungen den Überblick zu behalten.
Die aktualisierte Auflistung enthält unter anderem:
- die vorgeschriebenen Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen und Gemischen gemäß der GHS-(CLP)-Verordnung 1272/2008,
- die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe" aufgeführten Stoffe,
- die Luftgrenzwerte (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte"),
- die Biologischen Grenzwerte - BGW (TRGS 903),
- Hinweise zu Messverfahren zu Arbeitsmedizin,
- Hinweise auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalienverbotsverordnung, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie
Hinweise auf Regelungen der Unfallversicherungsträger.
Zielgruppe für das Nachschlagewerk sind Betriebe, Aufsichtsbehörden, Arbeitsmediziner und solche Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten oder sich mit Themen aus dem Bereich Gesundheitsschutz befassen.
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Fassung wird die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2009 abgelöst.
Die Gefahrstoffliste 2012 ist kostenlos und kann auf den Internetseiten der DGUV heruntergeladen oder bestellt werden.
Quelle/Text: arbeitssicherheit.de, DGUV.
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