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Raumtemperatur: Wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein?

Wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein?
Foto: © absolutimages - stock.adobe.com

Die kalte Jahreszeit beginnt. Angesicht der Energiekrise sind Temperaturvorgaben in Arbeitsräumen zu beachten. Wie kalt darf es also am Arbeitsplatz sein?

An manchen Arbeitsplätzen wird es diesen Winter etwas kälter sein als üblich. Hintergrund ist die Energiekrise. Die Bundesregierung hat dazu Energiesparmaßnahmen beschlossen – darunter kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen. Seit Anfang September gelten Vorgaben, die auch die Raumtemperatur betreffen. Details regelt die »Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen« (EnSikuMaV), erarbeitet im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Verordnung sieht unter anderem bestimmte Höchsttemperaturen in öffentlichen Gebäuden vor. Als Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen für öffentliche Gebäude sind folgende Werte angegeben:

  • 19 Grad Celsius bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit,
  • 18 Grad Celsius bei körperlich leichter Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen,
  • 18 Grad Celsius bei mittelschwerer und überwiegend sitzender Tätigkeit,
  • 16 Grad Celsius bei mittelschwerer Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen oder
  • 12 Grad Celsius bei körperlich schwerer Tätigkeit.

Besteht aufgrund einer niedrigeren Lufttemperatur eine Gesundheitsgefährdung für Beschäftigte oder sind sonstige Schutzmaßnahmen dadurch nicht möglich oder ausreichend, gelten die Höchstwerte für die Lufttemperatur nicht, heißt es in der Verordnung weiter.

Für private Arbeitgeber geben die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die Richtung vor. Demnach muss die Lufttemperatur in Arbeitsräumen je nach Schwere der Tätigkeit zwischen 20 Grad und 12 Grad betragen. Allerdings haben private Arbeitgeber der Energiesparverordnung zufolge die Möglichkeit, die Temperaturen in Arbeitsräumen auf die genannten Werte abzusenken. Der Unterschied zum öffentlichen Sektor ist: Bei öffentlichen Arbeitgebern sind die Werte als Höchstwerte zu sehen, für private Unternehmen stellen sie lediglich Mindestwerte dar. So dürfen private Arbeitgeber die Temperatur beispielsweise im Büro auf 19 Grad absenken, müssen es aber nicht – hier dürften die Büros auch wärmer geheizt werden.

Die EnSikuMaV gilt befristet bis zum 28. Februar 2023.

Quelle/Text: BMWK / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Energiekosten: Lesen Sie auch »Stoßlüften statt gekipptes Fenster« >>

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