Kommt es in Folge einer betrieblichen Grippeschutzimpfung zu gesundheitlichen Folgeschäden, sind diese nicht grundsätzlich als Arbeitsunfall anzuerkennen. So urteilte das Dortmunder Sozialgericht in einem aktuellen Fall.
Impfschaden: Lähmungen durch Grippeschutz
Im aktuellen Fall hatte eine knapp 50-jährige Museumsangestellte das betriebsärztliche Impfangebot ihres Arbeitgebers in Anspruch genommen. Sie arbeitete zu diesem Zeitpunkt in einem Museum mit Publikumsverkehr in Bochum. Allerdings erkrankte die Frau nach der Impfung am sogenannten Guillian-Barré-Syndrom, einem neurologischen Krankheitsbild, das zu Lähmungserscheinungen im Körper führen kann. Bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft beantragte sie die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall - und wurde abgewiesen.
Die BG berief sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, derzufolge nur dann ein ursächlicher Zusammenhang vorliege, wenn zwischen der mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdung eine Grippeschutzimpfung erforderlich mache, die über die allgemeine Gesundheitsvorsorge hinausgehe. Sie lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Keine erhöhte Ansteckungsgefahr durch Publikumsverkehr
Gegen diesen Bescheid legte die Museumsangestellte Widerspruch ein, weil aus ihrer Sicht, ein ursächlicher Zusammenhange bestanden habe: Ihr Arbeitgeber habe die Grippeschutzimpfung angeboten, damit sich die Mitarbeiter vor einer Ansteckungsgefahr durch Museumsbesucher schützen können. Doch auch dieser Argumentation widersprach der Arbeitgeber. Der Publikumsverkehr im Museum stelle keine besondere berufliche Gefährdung dar. Die Ansteckungsgefahr sei nicht größer gewesen als an anderen Arbeitsplätzen mit Kontakt zu Kollegen und Publikum. Die Impfung sei eine reine Gesundheitsvorsorge gewesen.
Das Sozialgericht stimmte dem Arbeitgeber zu und wies die Klage ab. Das Urteil erfolgte am 5. August 2015.
Nachzulesen ist der gesamte Tatbestand im Urteil des Sozialgerichts Dortmund mit dem Aktenzeichen S 36 U 818/12.
Quelle/Text: Sozialgericht Dortmund, Redaktion arbeitssicherheit.de
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