Schnellwechsel-Einrichtungen für Baumaschinen können zu einer tödlichen Gefahr werden. 45 schwere, zum Teil tödlich endende Unfälle passierten im Zeitraum zwischen 2010 bis 2016. Die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) weist auf die Gefahr hin und gibt Hinweise zur Gefahrenreduzierung.
Schnellwechsel-Einrichtungen für Baumaschinen sind sehr praktisch: Ohne die Hilfe einer zweiten Person kann der Baumaschinenführer verschiedene Anbaugeräte – Tieflöffel, Rohrgreifer oder Abbruchwerkzeug – austauschen.
Zwei Tote, vier Schwerverletzte im Jahr 2017
Aber, Schnellwechsel-Einrichtungen können sich schnell zu einer tödlichen Gefahr entwickeln. Und zwar, wenn Anbaugeräte und Baumaschine nicht korrekt miteinander verriegelt wurden. Dann können die zum Teil tonnenschweren Anbaugeräte vom Ausleger fallen und herumstehende Personen schwer verletzen. Im vergangenen Jahr kamen auf diese Weise zwei Personen ums Leben, vier wurden schwer verletzt.
Sicherungsmaßnahmen für den Betrieb planen und umsetzen
Um das Arbeiten mit Schnellwechsel-Einrichtungen sicherer zu machen, weist die Präventionsabteilung der BG Bau auf die Pflichten von Betrieb und Maschinenführer beim Kauf und beim Einsatz der Einrichtungen hin.
Dazu zählen für den Betrieb:
- Bauunternehmen sollten beim Kauf von Schnellwechsel-Einrichtungen Systeme auswählen, die eine vollständige Verriegelung überwachen oder die durch eine Sperre verhindern, dass Anbaugeräte herunterfallen können.
- Beim Kauf und Einsatz von Schnellwechsel-Einrichtungen muss die Gefährdungsbeurteilung des Betriebes angepasst werden.
Für den Maschinenführer lauten die Empfehlungen:
- Baumaschinenführer und andere Beschäftigte müssen über wirksame Schutzmaßnahmen im Umgang mit dem Gerät unterwiesen werden.
- Maschinenführer müssen die von den Herstellern vorgegebenen Tests beim Gerätewechsel zwingend durchführen.
- Sie haben die Pflicht, den korrekten Sitz des Anbaugerätes zu prüfen.
- Nach jedem Wechsel eines Anbaugerätes muss der Maschinenführer prüfen, ob die Verriegelung korrekt ist.
Erst wenn nach dem Wechseln des Anbaugerätes die Prüfung durch den Maschinenführer erfolgreich durchgeführt wurde, dürfen andere Beschäftigte den unmittelbaren Einzugsbereich von herabfallenden oder umkippenden Anbaugeräten betreten.
Quelle/Text: BG Bau, Redaktion arbeitssicherheit.de (SJ)
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