Im März 2014 wurde die TRBA 250 überarbeitet mit dem Ziel auch Beschäftigte in Altenpflegeeinrichtungen stärker vor Verletzungen durch scharfe Gegenstände zu schützen. Sehr wirksam waren die geforderten Maßnahmen bislang nicht, belegt eine aktuelle Umfrage.
Hohes Infektionsrisiko durch Stichverletzungen
Nadelstiche oder Schnittverletzungen können schwerwiegende Folgen haben, wenn sie zu einer Übertragung von gefährlichen Infektionserregern beitragen. Daher soll die TRBA 250 »Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege« Beschäftigte auch in der ambulanten und stationären Altenpflege vor einer infektiösen Verletzung schützen, indem sie Arbeitgeber dazu verpflichtet, angemessene Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise durch den Einsatz von Instrumenten mit Sicherheitsmechanismus. Dafür war die TRBA 250 eigens im März 2014 überarbeitet worden. Erschien dieser Ansatz in der Theorie als sinnvoll, erwies er sich in der Praxis bislang als nicht sehr wirkungsvoll. Das zumindest legen die Ergebnisse einer aktuellen Befragung von 336 Mitarbeitern in der Altenpflege durch die Initiative Safety First! nahe.
Denn laut der Umfrage hat sich über die Hälfte der befragten Pflegekräfte bereits an einem spitzen oder schwarfen medizinischen Instrument verletzt. Weniger als ein Drittel gab an, dass bei ihrer Tätigkeit Instrumente mit Sicherheitsmechanismus zur Nutzung kommen. Zugleich sind sich die meisten Umfrageteilnehmer (84,62 Prozent) darüber im Klaren, dass derartige Präventionsmaßnahmen das Verletzungsrisiko enorm verringern können. Nahezu alle Befragten (94,1 Prozent) sind sich der Infektionsmöglichkeit mit Hepatitis B und C oder HIV bewusst.
Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist schwierig
Den Grund für den mangelnden Einsatz von Instrumenten mit Sicherheitsmechanismus erklärt die Umfrage mit der Schwierigkeit bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. So gaben 66,9 Prozent der befragten Pflegekräfte an, die Auswahl der Instrumente gar nicht beeinflussen zu können, da sie von Hausärzten der Patienten vorgegeben wären - und diese hätten das Sicherheitsbedürfnis der Pflegekräfte nicht im Blick. Oft verzichten diese auf die Verschreibung von sicheren Instrumenten. Insofern haben Pflegeheimbetreiber in der Praxis laut der Untersuchung nur eingeschränkte Möglichkeiten, Verletzungsrisiken für ihre Mitarbeiter effektiv zu reduzieren.
Nachholbedarf in der Altenpflege
Für Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes, ist das Ergebnis der Umfrage ein klares Anzeichen für einen großen Nachholbedarf in der Altenpflege »Während sich die Sicherheitsstandards für Arbeitskräfte in allen anderen Bereichen der medizinischen Versorgung während der letzten Jahre laufend verbessert haben, besteht in der Altenpflege weiterhin erheblicher Nachholbedarf.« Neben schärferen Kontrollen durch die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sei es notwendig, die Verordnungspraxis mit den arbeitsrechtlichen Anforderungen an Heimbetreiber abzustimmen.
Quelle/Text: Safety First!, Redaktion arbeitssicherheit.de
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