Um Informationen über die Ursache von Absturzunfällen zu erhalten, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft einen Fragebogen erstellt. Die Angaben sollen helfen Schutzausrüstung zu optimieren und zur Reduzierung von Unfallgeschehen beizutragen. Anonym versteht sich!
Aus Fehlern kann man lernen
Absturzunfälle, die ohne schwere gesundheitliche Folgen bleiben, werden bei Unfallmeldungen an den Unfallversicherungsträger üblicherweise nicht erfasst. Dazu zählen auch Unfälle mit einer anschließenden Arbeitsunfähigkeit von bis zu drei Tagen oder auch Beinaheunfälle. Dabei lässt sich aus den Angaben zu Vorfällen nützliches Wissen für die Vermeidung von Unfällen und zur Verbesserung der Persönlichen Schutzausrüstung ziehen. Aus Fehlern kann man am besten lernen.
Der Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat daher einen Fragebogen erstellt, der durch verschiedene Fragestellungen, etwa zur Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt, zur Unfallursache beziehungsweise zum Unfallhergang Aufschluss über den Entstehungsgrund von Absturzunfällen geben soll. Fotos von der Unfallstelle oder der Persönlichen Schutzausrüstung können ebenfalls dem Unfallmeldebogen beigefügt werden.
Der Fragebogen hilft bei der Prävention von Abstürzen
Unterm Strich wünscht sich der Fachausschuss durch die statistische Auswertung der Fragen »Erkenntnisse über die näheren Zusammenhänge des Unfallhergangs insbesondere durch Versagen der Schutzausrüstung, nicht bestimmungsgemäßer Benutzung, und menschlichem Fehlverhalten«. So steht es im Beipackzettel zum Fragebogen.
Die Auswertung der Unfallmeldebögen erfolgt laut des Fachausschusses ohne Weiterleitung an einen Unfallversicherungsträger. Mit einer Ausnahme: »Sollte eine Veröffentlichung einzelner anonymisierter Unfälle geplant sein, geschieht dies erst nach Genehmigung des Meldenden.«
Die Meldebögen können elektronisch via E-Mail, aber auch auf postalischem Wege eingereicht werden. Erhältlich sind die Fragebögen auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de/psa.
Werden aus den Unfallmeldungen Sicherheitshinweise beziehungsweise Maßnahmen abgeleitet, erfolgt eine Information an die jeweiligen meldenden Stellen.
Weiterführende Informationen zum Thema »Persönliche Schutzausrüstung« finden Sie in der BGI 515 Persönliche Schutzausrüstungen.
Autor: Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © photocrew - Fotolia.com
Absturzsicherung: Lesen Sie auch »Unterweisungsvideo: Absturzsicherung« >>