Das Bundesministerium für Arbeit hat den Verordnungsentwurf zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (inklusive Begründung) den Länderbehörden sowie interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt.
Ziel der Verordnung ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur künstlichen optischen Strahlung aus der EG-Richtlinie 2006/25/EG, die von den Mitgliedstaaten bis zum 27. April 2010 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Rechtsvorschrift sieht weitgehend eine inhaltsgleiche Übernahme der EG-Bestimmungen vor.
Mit der geplanten Verordnung, die auf der Grundlage des Arbeitsschutz-Gesetz erlassen wird, soll die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit gefährlicher Exposition durch künstliche optische Strahlung (z.B. Infrarot- und Ultraviolettstrahlung; Laserstrahlung) verbessert werden. Ernsthafte Augen- und Hautschäden der Beschäftigten durch intensive optische Strahlung aus künstlichen Quellen sollen vermieden werden. Gefährdet sind zum Beispiel Beschäftigte bei der Verwendung von industriellen Lasereinrichtungen, bei der Verarbeitung glühender Massen (z.B. Metall und Glas), bei der Materialbearbeitung (Schweißen, Trennen, Oberflächenbehandlung), bei der Datenübertragung (Bereich Telekommunikation) und im Showbereich.
Die Länder und Verbände haben bis zum 30. September 2009 Zeit den Entwurf durchzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Bevor die Verordnung dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet werden kann, ist noch das Einverständnis des Bundeskabinetts einzuholen. Damit ist noch vor Jahresende zu rechnen.
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Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - http://www.bmas.de