Flüssiggas ist schnell verfügbar und mobil einsetzbar. Doch Fehler bei der Verwendung können zur Gefahr werden. Meistens sind dafür mangelnde Kenntnisse verantwortlich.
Wer sich nicht auskennt, macht Fehler. Das gilt auch bei der Verwendung von Flüssiggas. Um dem entgegenzuwirken, braucht es eine entsprechende Unterweisung. Hilfreich dafür ist unter anderem die Publikation »Unterweisungskurzgespräch – Verwendung von Flüssiggas« der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Der Zeitaufwand ist überschaubar. Denn die Publikation vermittelt kompakt die wichtigsten Grundlagen für den unfallfreien Arbeitsalltag mit Flüssiggasanlagen. Es empfiehlt sich, das Unterweisungsgespräch direkt vor Ort zu führen – also an der Anlage. Dies dient der besseren Veranschaulichung.
Mehr Detailinformationen bietet die DGUV-Regel 110-010 »Verwendung von Flüssiggas«. Darin finden sich unter anderem Informationen zu Aufstellung, Dichtheitskontrolle sowie Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen. Häufig außer Acht gelassen werden regelmäßige Prüfungen. Für Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, braucht es wiederkehrende Prüfungen auf Sicherheit – alle zwei oder vier Jahre. Wer nach qualifizierten Prüfern sucht, wird auf der Internetseite der BGN fündig.
Quelle/Text: BGN / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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