Kleiner Biss, große Wirkung: Wenn Zecken zubeißen, können schwere gesundheitliche Schäden die Folge sein. Arbeitssicherheit.de ist der Frage auf den Grund gegangen, wer die Kosten einer Schutzimpfung übernimmt und wer die Kosten einer möglichen Folgeerkrankung trägt.
Freiluft-Arbeiter gehören zur Zecken-Zielgruppe
Wer im Freien arbeitet ist im Frühjahr und Sommer einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt, dass sich mit dem bloßen Auge nicht leicht erkennen lässt: Zecken, die Überträger der Krankheiten Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis sein können, sitzen auf Gräsern und Büschen und lassen sich gerne auf Vorbeilaufende fallen. Ausgewachsene weibliche Exemplare sind nur etwa vier Millimeter groß, männliche Tiere sind kaum größer als 2,5 Millimeter. Gärtner, Forstwirte oder andere Freiluft-Arbeiter sollten daher nach jedem Freigang ihren Körper auf Bisse untersuchen. Zecken lieben es warm und feucht und siedeln sich bevorzugt in den Achselhöhlen, hinter den Ohren und in den Kniekehlen an.
Spätfolgen eines Zeckenbisses
Kommt es trotzdem zu einem Biss, ist es wichtig diesen Vorfall zu dokumentieren. Denn, wenn es später zu Folgeerkrankungen kommt und der Biss nachweislich während der Arbeitszeit geschah, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Kosten für mögliche Arbeitsausfälle und die Heilung. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anlässlich der Zeckenhochzeit im Sommer hin.
Mögliche Folgeerkrankung eines Zeckenbisses ist zum einen die bakterielle Infektionskrankheit Borreliose, die jedes Organ, das Nervensystem, die Gelenke und das Gewebe befallen kann. Erkennen lässt sie sich an der Wanderröte, die sich um den Biss herum bildet. Gegen Borreliose gibt es keine Impfung, jedoch eine Antibiotika-Therapie, die zur Genesung führt. Zum anderen kann ein Zeckenbiss die sogenannte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen, die mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber und bei einigen Betroffenen mit einer Entzündung von Gehirn und Hirnhaut auftritt. Für FSME gibt es eine Schutzimpfung, aber keine Therapie.
Die Kostenübernahme ist auch vom Wohnort abhängig
Die Kosten für eine Zeckenimpfung trägt im Regelfall die Privatperson selbst, lebt sie jedoch in einem FSME-Risikogebiet, übernimmt die Krankenkassen diese Leistung. Für Beschäftigte, die im Freien arbeiten und auch noch in einem Risikogebiet leben, trägt laut Komnet.de, eine Wissensdatenbank des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen der Arbeitgeber die Kosten einer Impfung. Dieser ermittelt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, ob er eine Vorsorgeuntersuchung und eine Impfmaßnahme anbieten muss. Unterstützung erhält er vom Betriebsarzt. Außerdem ist der Arbeitgeber gemäß der Biostoffverordnung dazu verpflichtet, seine Angestellten über mögliche Gefahren und über die Schutzmaßnahmen zu unterweisen, so Komnet.de.
FSME-Risikogebiete im Überlick
Aktuell ist in Süddeutschland das Risiko von einer mit FSME belasteten Zecke gestochen zu werden, laut des Informationsportals Zecken.de am größten. Das Portal stellt eine Karte mit den Zeckenaktivitäten nach Bundesländern sortiert bereit.
Autor: Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Tom Mc Nemar - Fotolia.com
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