Ob im Straßenverkehr oder Betrieb: In Notfallsituationen kommt es oftmals auf Ersthelfer an. Sie können Leben retten. Worauf hinsichtlich betrieblicher Ersthelfer zu achten ist, lesen Sie hier.
Benötigt jeder Betrieb eigene Ersthelfer? Wie viele müssen im Unternehmen sein? Wer bildet sie aus? Antworten auf diese Fragen liefert unter anderem die aktuelle Ausgabe des Magazins »etem« der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM).
Die Zahl der Ersthelfer hängt zum einen von Mitarbeiterzahl, zum anderen von der Art des Betriebes ab. So benötigen Betriebe mit zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten einen Ersthelfer. Sind es mehr als 20 Personen, müssen zehn Prozent der Anwesenden Ersthelfer sein - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind es fünf Prozent. Für bestimmte Betriebe wie beispielsweise Kindertagesstätten oder Universitäten gelten Sonderregelungen.
Der Lehrgang für Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten. Die Fortbildung, die alle zwei Jahre ansteht, hat den gleichen Umfang. Anerkannte Hilfsorganisationen bieten diese Lehrgänge - Grundausbildung sowie Fortbildung - an.
Quelle/Text: BG ETEM, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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